Vorsorge

Ab dem Alter von 20 Jahren sollten Frauen sich einmal jährlich im Rahmen der gesetzlich geregelten Krebsfrüherkennung bei einem Frauenarzt bzw. der Frauenärztin untersuchen lassen. Bei Hormoneinnahme sollte die Vorsorgeuntersuchung alle 6 Monate erfolgen. 

 

Die Vorsorge beinhaltet:

  • Abstrichentnahme zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs sowie die Tastuntersuchung von Gebärmutter und Eierstöcken
  • Ab dem 35. Lebensjahr wird nach der neuen Krebsfrüherkennungsrichtlinie für Gebärmutterhalskrebs (01.01.2020) zusätzlich alle 3 Jahre ein Abstrich auf Humane Papillomviren (HPV) empfohlen. Diese gehören zu den häufigsten sexuell übertragenen Infektionen im Genitalbereich und sind entscheidend verantwortlich bei der Entstehung des Gebärmutterhals - und Scheidenkrebses. 
  • Clamydienscreening bis zum 25.Lebensjahr: Die weltweit häufigste sexuell übertragbare bakterielle Erkrankung kann unbemerkt zu Sterilität, Schwangerschaftskomplikationen und Infektionen der Neugeborenen führen.
  • Tastuntersuchung der Brust und deren Lymphabflusswege ab dem 30. Lebensjahr. 
  • Tastuntersuchung des Enddarmes und Stuhluntersuchung auf Blut ab dem 50. Lebensjahr. 

Zusätzlich empfehlen wir Ihnen ab dem 35. Lebensjahr einen jährlichen Ultraschall der Brust, für Frauen aller Altersgruppen bieten wir einen Beckenultraschall an zum frühzeitigen Erkennen von Veränderungen der Gebärmutter, der Harnblase, der Eileiter und Eierstöcke, die sich bei der Tastuntersuchung nicht erkennen lassen. 

 

Im Rahmen unseres Recall-Systems erinnern wir Sie jährlich schriftlich an die fälligen Vorsorgeuntersuchungen.
Zusätzlich können Sie den automatischen E-Mail-Erinnerungsdienst von Frauenärzte im Netz nutzen.

 

Weitere Vorsorgeuntersuchungen:

  • Zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren ab dem 55. Lebensjahr. 
  • Mammographie-Screening (alle zwei Jahre) ab dem 50. bis zum Ende des 70. Lebensjahres.